'

Buchhaltung & Lohnverrechnung

Buchhaltung & Lohnverrechnung in St. Veit in Kärnten

Iris Moser, B.A.

Für klein- und mittelständische Unternehmen ist Iris Moser zuverlässige Partnerin in der Buchhaltung sowie der Lohnverrechnung. Unabhängig davon, ob Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechnung betreiben oder dem Finanzamt eine doppelte Buchführung vorlegen, Iris Moser ist für alle Ihre Fragen da und vertritt Sie vor den Behörden.

Buchhaltung mit Finanzbuchhalterin Iris Moser in St. Veit

Ihre Bequemlichkeit ist mir wichtig, daher biete ich Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Unterlagen für Ihre EAR oder Bilanz an mein Büro zu übermitteln:

  • Sendung per Post

  • Schicken via E-Mail

  • oder ich hole Ihre Unterlagen auf Anfrage in Ihrem Unternehmen ab.

Sie übernehmen die Belegsammlung, ich erledige folgende Leistungen:

  • Verbuchung der monatlichen Buchhaltung

  • Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Auswertung von Saldenlisten

  • betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • Kontakt zu sämtlichen Behörden (Finanzamt, GKK, SVA)

Lohnbuchhaltung in Kärnten

Schon beim ersten Angestellten ist eine vollständige Lohnabrechnung nötig. Sie brauchen mir dafür nur die Stundenlisten zu übermitteln.

Ihre Finanzbuchhalterin Iris Moser übernimmt in St. Veit, Kärnten folgende Leistungen für Sie:

  • monatliche Lohnabrechnung inklusive An- und Abmeldungen

  • zugehörige Auswertungen inklusive aller Lohnabgaben (wie Lohnsteuer, Kommunalsteuer …)

  • Versendung der Beitragsnachweisungen

  • Versendung der Jahreslohnzettel am Jahresende

  • Arbeitsrechtliche Beratung

Rufen Sie Ihre Finanzbuchhalterin in Kärnten für einen unverbindlichen Ersttermin an.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.